SCHULLEITUNG | Rolle

Rolle der Schulleitung

 

Die Schulleitung spielt bei der Förderung von ganzheitlicher Sexualaufklärung in der Schule eine zentrale Rolle.

Die Schulleitung trägt zur Umsetzung des Lehrplans bei, dessen inhärentes Ziel u.a. die Gesundheitsförderung und Prävention ist.

Die Schulleitung unterstützt die Entwicklung von überfachlichen Kompetenzen (Zusammenarbeit, Kommunikation, Lernstrategien, kreatives Denken und Selbstreflexion) im Zusammenhang mit Gesundheit im Allgemeinen und sexueller Gesundheit im Speziellen. Die Schulleitung trägt zur Förderung der Sexualaufklärung von Schüler_innen bei, indem sie Fachpersonen der sexuellen Gesundheit beizieht.

Darüber hinaus bietet der Schulalltag allen Akteur_innen der Schule eine Vielzahl von Gelegenheiten, um Fragen in Bezug auf Intimität, Beziehung und Sexualität zu thematisieren.

 

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ empfiehlt, dass Schulleitungen folgende Aufgaben übernehmen:

  • Sie weisen auf die Wichtigkeit der Sexualaufklärung hin,
     
  • pflegen in Diskussionen einen offenen Umgang mit dem Thema Sexualität,
     
  • geben Anregungen zur Umsetzung von schulhausinternen Projekten,
     
  • bieten bei heiklen Themen Unterstützung an,
     
  • fördern die Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen/-organisationen,
     
  • fördern die interdisziplinäre und fächerübergreifende Sexualaufklärung,
     
  • entwickeln eine gemeinsame Haltung und halten den Umgang mit Sexualität in einem gemeinsam erarbeiteten sexualpädagogischen Konzept fest. Dieses erläutert den Umgang mit dem Thema Sexualität in der Schule und erleichtert einen konstruktiven Austausch drüber. Es ermöglicht eine zielgerichtete Vorgehensweise bei Verdachtsfällen im Bezug auf sexuelle Grenzverletzungen und bezieht die Schulsozialarbeit mit ein.

 

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz empfiehlt Schulleitungen dafür zu sorgen, dass...

  • die Schule die Menschenrechte respektiert und die sexuelle Vielfalt als Teil davon anerkannt wird.
     
  • Rahmenbedingungen existieren, die Reflexionen und Antworten auf Fragen zu Liebe, Partnerschaft und Sexualität ermöglichen.
     
  • die Lehrpersonen ausreichend ausgebildet sind, um auf Fragen zur Sexualität antworten zu können, die im Schulalltag auftauchen.
     
  • das Kooperationsmodell zwischen Lehrpersonen, Fachpersonen der sexuellen Gesundheit und Eltern gefördert wird und dass kantonale Angebote von Fachstellen der sexuellen Gesundheit genutzt werden. Kantonale Fachstellen der sexuellen Gesundheit stehen Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
     
  • ein Konzept existiert, das sexualisierte Gewalt vorbeugt, aufdeckt und handlungsweisend ist, falls es zu sexueller Gewalt kam. Bei Unterstützungsbedarf können Sie sich an LIMITA, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung wenden.
     
  • die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen* und häuslicher Gewalt, die im April 2018 in Kraft trat, ins Bewusstsein der Schulen gerät (siehe Art. 14 Bildung) 

 

Zur Erinnerung: Die Rolle der Eltern 

Die Eltern sind die Hauptverantwortlichen für die Sexualaufklärung ihrer Kinder. Diese Sexualaufklärung entsteht aus dem Alltag heraus, bei Fragen und Erlebnissen. Sie wird als informelle Sexualaufklärung bezeichnet.

Als primäre Erziehungsberechtigte sollten Eltern über Inhalte und Ziele der schulischen Sexualaufklärung informiert sein. Dies kann an Elternveranstaltungen erfolgen, wo sie mit den Lehrpersonen und bei Bedarf mit schulexternen Fachpersonen der sexuellen Gesundheit diskutieren können. An solchen Infoveranstaltungen können Eltern auch auf Fachstellen aufmerksam gemacht werden, die Beratung bei Fragen zur Sexualaufklärung der eigenen Kinder anbieten. 

 

Weitere Informationen für Eltern: